Patienteninformation - Ihr Weg zur Rehabilitation
Ein Ratgeber für Ihre Antragstellung
Stationäre medizinische Rehabilitation
Die allgemeine Auffassung, Rentner und Pensionäre hätten keinen Anspruch auf medizinische Rehabilitation (Kur), ist falsch! Laut Sozialgesetzbuch unterscheidet man bei der Inanspruchnahme von medizinischen Rehabilitationsleistungen zwischen Personen, die sich noch im Erwerbsprozess befinden und Personen, die aus dem Erwerbsprozess ausgeschieden sind (Rentner/ Pensionäre) lediglich hinsichtlich der Zielstellung der medizinischen Leistung.
Für diejenigen Personen, die noch im Berufsleben stehen, gilt als Ziel der medizinischen Rehabilitation, die durch Krankheit verlorengegangene Erwerbsfähigkeit wieder herzustellen oder eine vorhersehbare Erwerbsunfähigkeit zu vermeiden. Das Rehabilitationsziel für Rentner ist laut Sozialgesetzbuch in erster Linie die Vermeidung oder das Hinauszögern sich anbahnender Pflegebedürftigkeit. Dies sollte bei der Begründung des Antrages auf medizinische Rehabilitation von ihrem Arzt unbedingt berücksichtigt werden.
Mit diesen Informationen möchten wir Ihnen Wege zur medizinischen Rehabilitation aufzeigen.
Wie beantrage ich eine Reha?
Der behandelnde Arzt - insbesondere der Hausarzt, Facharzt, Betriebsarzt oder der medizinische Dienst der Krankenkasse - kann Ihnen eine Rehabilitation empfehlen.
Sprechen Sie Ihren Arzt gezielt auf die Möglichkeit einer stationären Rehabilitation an, wenn die gesundheitlichen Beschwerden Ihre berufliche Tätigkeit beeinträchtigen, gefährden oder wegen einer chronischen Krankheit eine intensive Behandlung notwendig ist.
Sind Sie zur Behandlung in einem Krankenhaus, kann von dort aus eine Anschlußheilbehandlung (AHB) beantragt werden.
Sie können eine Rehabilitationsmaßnahme auch direkt beantragen
- bei Ihrer Rentenversicherung (Berufstätige, Hausfrauen/ Hausmänner nach 15 Jahren versicherter Berufstätigkeit)
- bei Ihrer Krankenkasse (Familienversicherte, Rentner)
- bei Ihrer Berufsgenossenschaft (nach Arbeits- und Wegeunfall, Berufskrankheit) Sie kommen dann spätestens nach 14 Tagen in eine Rehabilitationsklinik.
- beim Versorgungsamt (Kriegsopfer und Opfer einer Gewalttat)
- beim Sozialamt (Sozialhilfeempfänger)
Eine Rehabilitationsmaßnahme wird in der Regel für 3 Wochen bewilligt. Nach Ablauf von 4 Jahren können Sie erneut eine stationäre Rehamaßnahme beantragen, es ist aber auch schon früher möglich!
Wenn es Ihr Gesundheitszustand erfordert, müssen Sie die vier Jahre nicht abwarten. Sie können auch vorzeitig eine Rehabilitation beantragen (z.B. bei chronischen Erkrankungen oder bei einer deutlichen Verschlechterung Ihrer Beschwerden).
Zuzahlungen und Härtefallregelungen für die stationäre medizinische Rehabilitation
Aktuelle Informationen hierzu erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse, Ihrem Rentenversicherungsträger oder unter Arbeitskreis Gesundheit e. V. - Bonn-Center, Bundeskanzlerplatz 2 - 10, 53113 Bonn, Tel.: 0800 - 130 21 77 (kostenlose Service-Nummer) bzw. im Internet unter www.arbeitskreis-gesundheit.de (unter Rubrik Patienten).


