Anschlussheilbehandlung (AHB/AR)
Eine Anschlussheilbehandlung (AHB) oder Anschlussrehabilitation (AR) hat den Charakter eines verlängerten Akutkrankenhausaufenthaltes.
Die AHB/AR wird in der Regel über den Sozialdienst der vorbehandelnden Akutklinik eingeleitet. Dabei müssen seitens des Sozialdienstes manchmal Vorgaben von einzelnen Krankenkassen berücksichtigt werden, so dass das Wunsch- und Wahlrecht des Patienten (siehe SGB IX) nicht immer gewahrt wird. Der Charakter eines verlängerten Akutkrankenhausaufenthaltes bedingt eine Leistungspflicht sowohl der gesetzlichen Krankenkassen als auch der privaten Krankenversicherungen.
Bei folgenden Erkrankungen ist eine Anschlussheilbehandlung in der Klinik Hohenfreudenstadt möglich:
Indikationen | AOK | BEK | BKK/IKK | DAK | LSV | Sonst. | Privat | Beihilfe |
Herz- und Gefäßerkrankungen | X | X | X | X | X | X | X | X |
Entzündlich-rheumatische Erkrankungen, Zustand nach rheumachirurgischen Eingriffen | X | X | X | X | X | X | X | X |
Zustand nach Operationen und Unfallfolgen an den Bewegungsorganen sowie degenerativ- und entzündlich-rheumatischen Erkrankungen | X | X | X | X | X | X | X | X |
Krankheiten der Niere, Zustand nach Operationen an Nieren, ableitenden Harnwegen und Prostata |
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Bösartige Geschwulsterkrankungen und maligne Systemerkrankungen |
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| X | X | X |
Eine Anschlussheilbehandlung oder Anschlussrehabilitation kann in der Klinik Hohenfreudenstadt auch teilstationär erfolgen. Bitte erkundigen Sie sich bei unserer „Information & Anmeldung“.