Ihr Weg zur Reha (Beihilfe/Privat)

Das Wichtigste für Sie vorweg:

Die Klinik Hohenfreudenstadt ist als beihilfefähig anerkannt. Wir erbringen und berechnen ausschließlich medizinisch-therapeutische sowie ärztliche Leistungen, die auch von den Beihilfeordnungen anerkannt sind.

Stationäre Rehabilitationsmaßnahme gemäß §7 Beihilfeverordnung (BVO)

Auf dieser Seite haben wir für Sie einen Ablauf dargestellt, wie bei der Beantragung einer stationären Rehabilitationsmaßnahme gemäß § 7 Beihilfeverordnung (stationäre Heilbehandlung, früher: „Sanatoriumskur“) vorgegangen werden kann. Die Reihenfolge der Schritte gilt weitgehend analog auch für ambulante Heilkuren, Präventionskuren (§8 Beihilfeverordnung) und rein private Maßnahmen.

Bitte beachten Sie: Der untenstehende Ablauf ist schematisch dargestellt und kann je nach Bundesland oder Fallkonstellation etwas anders ablaufen, zusätzliche Schritte oder eine andere Reihenfolge der Maßnahmen sind möglicherweise erforderlich. Die Kostenübernahme sollte mit der Beihilfestelle und mit der privaten Krankenversicherung vor Beginn der Maßnahme geklärt sein.

Wenn bei Ihnen eine Rehabilitation für Beihilfeberechtigte oder eine Beihilfekur ansteht, sieht der Ablauf wie folgt aus:
  1. Klärung Ihres Rehabilitationswunsches mit Ihrem betreuenden Arzt (Hausarzt, Facharzt, Betriebsarzt etc.). Gemeinsam mit dem Arzt kann auch die Auswahl der geeigneten oder favorisierten Klinik besprochen und getroffen werden. Ihr Arzt erstellt für Sie dann ein Attest mit folgendem Inhalt:
    a) Diagnose
    b) Notwendigkeit der stationären Maßnahme mit Begründung
    c) Erforderliche Dauer der Maßnahme (z.B. 4 Wochen)
    d) ggf. Klinikvorschlag mit Begründung
  2. Einholen eines amtsärztlichen Zeugnisses zur Vorlage beim LBV zum Antrag auf Gewährung einer Beihilfe für eine medizinische Rehabilitation. Klärung des für die Dienststelle geeigneten Termins.
  3. Klärung der Kostenübernahme mit der zuständigen Beihilfestelle und der privaten Krankenversicherung
  4. Kontaktaufnahme mit der gewünschten Klinik und Klärung der Aufnahmemöglichkeiten
  5. Gegebenenfalls Rücksprache mit dem dortigen zuständigen Arzt
  6. Abschluss eines Behandlungsvertrags mit der Klinik
  7. Einladung mit Terminangabe durch die Klinik
  8. Anreise und Durchführung der Maßnahme
  9. Rechnungsstellung an den Patienten, nach einem Aufenthalt in der Klinik Hohenfreudenstadt erhalten Sie üblicherweise  drei getrennte Rechnungen für
    a) Unterkunft, Verpflegung und Pflegerische Betreuung
    b) therapeutische Leistungen (Basis: GOÄ, Klinikpreisliste)
    c) ärztliche Leistungen (Basis: GOÄ)
    Alternativ ist auch eine Abrechnung zu einem pauschalen Tagessatz möglich.
  10. Abrechnung der entstandenen Kosten mit der jeweiligen Beihilfestelle und der privaten Krankenversicherung
Wenn Sie Fragen zum Ablauf haben oder wir Ihnen bei auftretenden Problemen helfen sollen, kontaktieren Sie uns einfach unter:

Hier finden Sie uns

Klinik Hohenfreudenstadt

Tripsenweg 17
72250 Freudenstadt

Tel.: 07441 534-0

Mit Klick/Tap können Sie die interaktiven Kartenfunktionen nutzen. Dafür gelten die Datenschutzerklärungen von Open Street Map.

Unterstützung gesucht

Unterstützen Sie unsere gemeinnützigen Projekte. Projekte kennenlernen

Klinik & Ambiente
Zurück
Angebote
Zurück
Medizin
Zurück
Therapie
Zurück
Qualität
Zurück
Info & Service
Zurück
Karriere Alle Infos Alle Jobs